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Allgemeine Geschäftsbedingungen der audiocrowd GmbH für Komponisten

1. Geltungsbereich

1.1. Die audiocrowd GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Alexander Gieche, Alexander-Klein-Str. 1, 14469 Potsdam (im Folgenden „audiocrowd“ genannt), betreibt unter den Internetadressen https://de.audiocrowd.net und https://en.audiocrowd.net eine Plattform (nachfolgend „audiocrowd.net“ oder „Plattform“ genannt) zur Lizenzierung von Musikwerken. Über diese technisch zur Verfügung gestellte Plattform ermöglicht audiocrowd den auf der Plattform registrierten Komponisten, ihre Musikwerke online anzubieten und die Vermittlung von Lizenzverträgen mit den Endkunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2. Komponist ist derjenige, der musikalische Werke erschafft und deshalb an diesen Musikwerken ein ausschließliches geistiges Eigentum besitzt.

1.3. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Komponisten (nachfolgend AGB) gelten für die Nutzung der Plattform sowie das Zustandekommen und die Abwicklung der von audiocrowd vermittelten Verträge. Im Verhältnis zwischen audiocrowd und dem Kunden gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen der audiocrowd für Kunden, die online über https://de.audiocrowd.net/agb und https://de.audiocrowd.net/datenschutzbestimmungen abrufbar sind. Im Verhältnis zwischen Komponist und Kunde gelten ebenfalls die AGB der audiocrowd für Kunden unter deren Bestimmungen der jeweilige Lizenzvertrag zwischen Komponist und Kunde zustande kommt. Dies nimmt der Komponist hiermit zur Kenntnis und stimmt deren Gültigkeit im Verhältnis zu den Kunden zu.

2. Registrierung

2.1. Die Nutzung der audiocrowd-Dienste als Komponist setzt die Registrierung als Komponist voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Kontos unter Zustimmung zu diesen AGB der audiocrowd. Mit der Registrierung kommt zwischen audiocrowd und dem Komponist ein Vertrag über die Nutzung der audiocrowd-Dienste (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

2.2. Die Registrierung als Komponist unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der audiocrowd-Dienste anmelden.

2.3. Die Registrierung ist kostenlos. Im Rahmen der Registrierung sind alle Pflichtfelder (Name, Vorname, Adresse, Straße, Postleitzahl, Ort, Email-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Angaben zur Kleinunternehmerregelung, Zahlungsdetails (IBAN-Nummer oder Paypal-Konto) und Passwort) vollständig und korrekt vom Komponisten auszufüllen. Der Komponist ist verpflichtet, seine angegebenen Daten stets aktuell zu halten.

2.4. Zur Registrierung ist die Wahl eines Passwortes erforderlich. Dieses dient der digitalen Identifizierung und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltung des Passwortes liegt allein in der Verantwortung des Komponisten. Die Weitergabe des Passwortes ist unzulässig. Der Komponist haftet für alle Handlungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Passwortes vorgenommen werden.

2.5. Ein audiocrowd-Konto ist nicht übertragbar.

2.6. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Insbesondere behält sich audiocrowd das Recht vor, einen Komponisten als Vertragspartner abzulehnen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Musikwerke des Komponisten den von audiocrowd für die Plattform aufgestellten inhaltlichen und qualitativen Kriterien nicht entspricht. Audiocrowd behält sich das Recht vor, Konten von nicht vollständig durchgeführten Registrierungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

3. Pflichten und Garantien des Komponisten

3.1 Rechtmäßigkeit der Inhalte

Es liegt in der Verantwortung des Komponisten sicherzustellen, dass seine auf der Plattform eingestellten Musikwerke sowie sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Komponist verpflichtet sich, nur solche Musikwerke einzustellen, an denen er über die zur Lizenzierung erforderlichen Rechte verfügt.

Wenn ein Musikwerk gemeinsam mit anderen Personen geschaffen wurde (Miturheberschaft), darf der Komponist es nur einstellen, sofern die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.

3.2 Verbot rechtswidriger Inhalte

Es ist dem Komponisten untersagt, Musikwerke einzustellen, deren Angebot oder Lizenzierung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen verstößt.

Der Komponist garantiert insbesondere, dass keine entgegenstehenden Rechte bestehen, die den über die Plattform vermittelten Nutzungsrechten widersprechen.

3.3 Verwertungsgesellschaften / PRO

Der Komponist ist nicht verpflichtet, ausschließlich Werke anzubieten, die frei von Rechten von Verwertungsgesellschaften sind. Maßgeblich sind die Angaben des Komponisten nach Ziffer 3a (PRO-Status, Direct-Deal und Rechteumfang).

3a. Rechteerklärungen, PRO-Status und Direct Deal (composer_rights_statement)

Die nachfolgenden Angaben des Komponisten werden als strukturierte Rechteerklärung (composer_rights_statement) gespeichert und sind verbindliche Grundlage für die über die Plattform vermittelten Lizenzangebote.

3a.1 Angaben zu Verwertungsgesellschaften (PRO)

Der Komponist ist verpflichtet, bei Registrierung sowie fortlaufend wahrheitsgemäß anzugeben:

  • ob er Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA, PRS, ASCAP, BMI, SUISA, AKM etc.) ist oder war
  • für welche Werke eine Wahrnehmung durch eine Verwertungsgesellschaft besteht
  • ob einzelne Rechte von der Wahrnehmung ausgenommen sind

Audiocrowd ist berechtigt, diese Angaben zu speichern, auszuwerten und zur Rechteklärung gegenüber Kunden zu verwenden.

3a.2 Direct-Deal-Erklärung

Der Komponist kann erklären, dass er trotz Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft bestimmte Nutzungsrechte unmittelbar selbst lizenzieren darf („Direct Deal“).

Diese Erklärung muss insbesondere enthalten:

  • welche Rechte direkt lizenziert werden dürfen
  • für welche Territorien
  • für welchen Zeitraum
  • ob Einschränkungen bestehen

Audiocrowd ist nicht verpflichtet, die Wirksamkeit oder rechtliche Zulässigkeit dieser Erklärung rechtlich zu prüfen; maßgeblich ist die Erklärung des Komponisten.

3a.3 Rechtekategorien (Rights Declaration)

Der Komponist erklärt für sein Repertoire bzw. das jeweils betroffene Musikwerk verbindlich, über welche Nutzungsrechte er verfügungsberechtigt ist und diese über die Plattform einräumen darf:

  • sync_right — Synchronisationsrecht (Verbindung mit Bild oder Video)
  • master_use_right — Recht zur Nutzung der Tonaufnahme
  • online_use_right — Nutzung in Online-Medien
  • paid_ads_right — Nutzung in bezahlter Werbung
  • broadcast_right — Nutzung in Rundfunk und Fernsehen
  • public_performance_right — Öffentliche Wiedergabe
  • ugc_platform_right — Nutzung auf nutzergenerierten Plattformen (z. B. YouTube, TikTok)
  • adaptation_edit_right — Bearbeitung, Schnitt und Anpassung

Diese Angaben bilden den Kern des composer_rights_statement.

Als Baseline-Rechte für den regulären Plattformvertrieb gelten insbesondere sync_right, master_use_right, online_use_right, ugc_platform_right, adaptation_edit_right sowie paid_ads_right.

3a.4 Territorialer und zeitlicher Umfang

Der Komponist gibt im composer_rights_statement zusätzlich an:

territorial_scope_right

  • Deutschland
  • Europäische Union
  • Weltweit
  • Individuell definierte Gebiete

term_scope_right

  • zeitlich unbeschränkt (perpetual)
  • zeitlich befristet bis zu einem bestimmten Datum

3a.5 Gewährleistung

Der Komponist gewährleistet gegenüber audiocrowd und den über die Plattform vermittelten Lizenznehmern, dass:

  • seine Angaben vollständig und richtig sind
  • er zur Einräumung der angegebenen Rechte berechtigt ist
  • keine entgegenstehenden Rechte oder Verpflichtungen bestehen
  • die Nutzung über die Plattform keine Rechte Dritter verletzt

3a.6 Freistellung

Der Komponist stellt audiocrowd von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nicht rechtzeitig aktualisierter Rechteangaben im composer_rights_statement entstehen.

Dies umfasst insbesondere Ansprüche von:

  • Verwertungsgesellschaften
  • Miturhebern
  • Rechteinhabern
  • Lizenznehmern
  • sonstigen Dritten

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

3a.7 Aktualisierungspflicht

Der Komponist ist verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, insbesondere:

  • Eintritt oder Austritt aus einer Verwertungsgesellschaft
  • Änderungen der Rechtewahrnehmung
  • Verlust von Direct-Deal-Befugnissen
  • Übertragung von Rechten an Dritte
  • sonstige Einschränkungen der Lizenzierbarkeit

Audiocrowd ist berechtigt, betroffene Werke bis zur Klärung vorübergehend zu deaktivieren.

3a.8 Nutzung der Angaben

Audiocrowd darf die erklärten Rechteinformationen aus dem composer_rights_statement verwenden für:

  • automatisierte Rechteprüfungen
  • Kundenberatung
  • Erstellung von Lizenzmodellen
  • Risikobewertungen und interne Scoring-Systeme
  • Anzeige relevanter Rechteinformationen gegenüber Kunden
  • Übermittlung strukturierter Rechteinformationen an verbundene Prüf- und Empfehlungssysteme (z. B. Rightscore)

3a.9 Erweiterbare Felder (additional_rights_fields)

Audiocrowd ist berechtigt, das composer_rights_statement um weitere strukturierte Rechtefelder oder Klarstellungsfelder zu erweitern (additional_rights_fields), soweit diese Erweiterungen der Konkretisierung, Klassifizierung oder technischen Abbildung der bereits in diesen AGB geregelten Rechteerklärungen dienen.

Solche Erweiterungen begründen keine zusätzlichen, inhaltlich neuen Hauptpflichten des Komponisten, sofern sie den in diesen AGB beschriebenen Regelungsrahmen nicht überschreiten.

Soweit erforderlich, ist der Komponist verpflichtet, diese zusätzlichen Felder wahrheitsgemäß zu befüllen und bei Änderungen zu aktualisieren.

3a.10 Erweiterte Rechte (extended_rights) für vollständige Absicherung

Die in Ziffer 3a.3 genannten Rechtekategorien bilden den operativen Mindestsatz für das alltägliche Lizenzgeschäft.
Für erweiterte Absicherung in komplexen Nutzungsfällen kann audiocrowd zusätzliche Angaben zu folgenden erweiterten Rechten erfassen:

  • neighboring_performer_rights — Zustimmung/Einräumung relevanter Leistungsschutzrechte ausübender Künstler
  • producer_label_rights — Rechtekette auf Tonträgerhersteller-/Label-Ebene
  • sample_clearance_rights — Klärung etwaiger Sample-, Interpolation- oder Fremdmaterialrechte
  • voice_lyrics_text_rights — Rechte an Vocals, Texten, Sprecherleistungen und ähnlichen Beiträgen
  • moral_rights_waiver_scope — zulässige Einwilligungen zur Bearbeitung/Nutzung im Rahmen urheberpersönlichkeitsrechtlicher Grenzen
  • conflict_priority_rule — Regelung, welche Angabe bei Widersprüchen innerhalb der Rechteerklärungen vorrangig gilt

Soweit diese erweiterten Rechte für einen konkreten Verwendungsfall relevant sind, ist der Komponist verpflichtet, die entsprechenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

3a.11 Verbindliche Mitwirkungspflichten für Vermarktung und Verkauf

Voraussetzung für die Vermarktung und den Verkauf von Musikwerken über audiocrowd ist die aktive Mitwirkung des Komponisten bei Rechtekonflikten und Meldungen.

Der Komponist verpflichtet sich insbesondere:

  • bei Claims, Takedowns und vergleichbaren Plattform-Konflikten unverzüglich und aktiv mitzuwirken (cms_takedown_cooperation)
  • erforderliche Angaben und Nachweise für PRO-/Broadcast-Meldungen, Cue-Sheets und vergleichbare Reporting-Prozesse vollständig und fristgerecht bereitzustellen (cue_sheet_reporting_obligation)

Verletzt der Komponist diese Mitwirkungspflichten, ist audiocrowd berechtigt, betroffene Werke vorübergehend oder dauerhaft von der Vermarktung auszuschließen.

4. Hochladen von Musikwerken und Aufnahme auf der Plattform

4.1. Der Komponist kann nach erfolgreicher Registrierung über die Benutzeroberfläche seines Kontos eigene Musikwerke im Format WAV oder AIFF hochladen, die Titel benenn, Beschreibungstexte benennen, Längen- und Tempoangaben ergänzen und detaillierte Angaben zur Instrumentation, Genre, Stimmung und Verwendungszweck machen.

4.2. Erst nach Überprüfung der vom Komponisten hochgeladenen Musikwerke durch audiocrowd werden diese freigeschaltet und erscheinenden dann zur weiteren Nutzung auf der Plattform.

4.3. Der Komponist hat keinen Anspruch auf Freischaltung. Audiocrowd behält sich das Recht vor, ohne Nennung von Gründen Musikwerke nicht freizuschalten. Die hochgeladenen Daten werden dann gelöscht.

5. Bevollmächtigung und Bestellabwicklung

5.1. Das Einstellen eines Musikwerkes auf der Plattform steht noch nicht das verbindliche Angebot des Komponisten dar. Das Angebot auf Abschluss des Lizenzvertrages liegt im verbindlichen Absenden der Bestellung durch den Kunden, gemäß den AGB für Kunden. Der Lizenzvertrag zwischen Komponist und Kunde kommt zustande, wenn audiocrowd dem Kunden in Vertretung des Komponisten, d.h. in dessen Namen und für dessen Rechnung eine Bestätigung Email über den Erhalt der Bestellung zusendet und in dieser Bestätigung-Email für den Komponist die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.

5.2. Der Komponist ermächtigt audiocrowd, für ihn die entsprechenden Vertragserklärungen (zum Beispiel Angebot, Widerrufserklärung etc.) des Kunden entgegenzunehmen und die entsprechenden Schritte zur Vertragsdurchführung und -abwicklung vorzunehmen.

5.3. Der Kunde zahlt die Lizenzgebühren an audiocrowd, die für den jeweiligen Komponisten die Zahlungsabwicklung übernimmt. Der Komponist ermächtigt audiocrowd zum Empfang der Online-Zahlungen der Kunden. Es liegt im Ermessen der audiocrowd, welche Zahlungsmethoden sie zur Zahlungsabwicklung anbietet. Die Auszahlung der dem Komponist zustehenden Lizenzgebühren erfolgt als Verrechnung mit den unbeglichenen Gebühren im Zuge der vereinbarten Rechnungslegung gemäß Ziffer 6.4. dieser Vertragsbedingungen.

5.4.Audiocrowd ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen. Dabei wird audiocrowd sicherstellen, dass die ihr obliegenden Pflichten auch von Dritten eingehalten werden.

5.5. Audiocrowd ist berechtigt, Kunden nach Erwerb einer Lizenz eine Bestätigung über die eingeräumten Nutzungsrechte auszustellen. Diese Bestätigung basiert auf den vom Komponisten im composer_rights_statement erklärten Rechteangaben und stellt keine eigenständige rechtliche Prüfung durch audiocrowd dar. Insbesondere stellt sie keine Zusicherung der Freiheit von Rechten einer Verwertungsgesellschaft dar, soweit dies nicht ausdrücklich als Bestandteil der vom Komponisten erklärten Rechteangaben ausgewiesen ist.

5.6. Audiocrowd bemüht sich, eine weitestgehend störungsfreien Verfügbarkeit der Plattform aufrecht zu halten. Es kann wegen Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme der audiocrowd zu zeitweiligen Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform oder zu vereinzelten Fehlern bei der Nutzung der Plattform kommen.

6. Gebühren/Zahlungsabwicklung

6.1. Für jeden über die Plattform mit einem Kunden geschlossenen Vertrag erhält audiocrowd eine Gebühr entsprechend der jeweils aktuellen Gebührenliste für Komponisten, welche jederzeit im Komponisten-Konto einsehbar ist.

6.2. Audiocrowd behält sich vor, die Gebühren anzupassen, soweit dies für den Komponist im Einzelfall unter Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar ist. Eine Gebührenerhöhung kann insbesondere aufgrund einer wesentlichen Verbesserung der Dienste oder einer Erweiterung der Dienste vorgenommen werden. Audiocrowd wird den Komponist über eine Änderung der Gebühren unter Angabe der Gründe mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderung in Textform per Brief, E-Mail oder Fax benachrichtigen.

6.3. Audiocrowd zieht als Vertreter des Komponisten die Online-Zahlungen für die jeweiligen Lizenzen gegenüber dem Kunden ein und zahlt diese an den Komponist im Rahmen der vereinbarten Regeln aus. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Zahlungsmittels trägt der Komponist. Sollte die Zahlung des Kreditinstituts des Kontoinhabers durch audiocrowd an den Komponisten bereits weitergeleitet worden sein, bleibt audiocrowd das Recht, den Rechnungsbetrag zu korrigieren.

6.4. Die Rechnungslegung durch audiocrowd über die erzielten Umsätze, die darauf anfallenden Gebühren gemäß dieser Vereinbarung sowie sonstige etwaige Entgelte erfolgt monatlich. Die Abrechnungen enthalten zudem einen Saldo, d.h. eine Aufstellung bzw. Verrechnungen mit noch nicht ausbezahltem Guthaben. Die Abrechnungen sind im Online-Konto des Komponisten einsehbar. Die Abrechnungen gelten spätestens als zugegangen, wenn sie 14 Tage im Kundenkonto eingestellt sind. Die Benachrichtigung über die Rechnungslegung kann via Email oder Fax erfolgen. Der Abrechnungsbetrag wird zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen.

6.5. Eine Auszahlung erfolgt, wenn ein Guthaben in Höhe von mindestens Euro 50,00 erreicht worden ist. Auszahlungen erfolgen per Überweisung auf das von dem Komponisten in seinem Online-Konto angegebene Bankkonto oder Paypal-Konto.

7. Haftung der audiocrowd

7.1. Audiocrowd haftet weder für den Komponisten noch für den Kunden hinsichtlich der Durchführung des vermittelten Vertrages. Hiervon nicht betroffen sind die von audiocrowd gemäß diesen AGB sowie den AGB für Kunden zu erbringenden Leistungen.

7.2. Audiocrowd haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet audiocrowd jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Komponist regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

7.3. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von audiocrowd jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der den Betrag der von audiocrowd eingenommenen Erträge innerhalb der letzten sechs Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis nicht übersteigt.

7.4. Audiocrowd haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleistungen).

7.5. Audiocrowd haftet nicht für Bestellungen von Kunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Pishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden.

7.6. Soweit die Haftung von audiocrowd ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.7. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Freistellung

8.1. Der Komponist stellt audiocrowd von sämtlichen Ansprüchen frei, die Kunden oder Dritte gegenüber audiocrowd wegen der Verletzung ihrer Rechte durch von dem Komponisten mittels der audiocrowd-Dienste eingestellte Musikwerke und sonstigen Inhalte geltend machen. Der Komponist übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von audiocrowd einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Komponist nicht zu vertreten ist. Der Komponist ist verpflichtet, audiocrowd für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung

9.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages gemäß Ziffer 2.1.und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2. Komponisten können den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich per Brief, Email oder Fax kündigen.

9.3. Audiocrowd kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung des Kontos gemäß Ziffer 9.4. sowie das Rechts zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.

9.4. Audiocrowd kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Komponist gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt oder wenn audiocrowd ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Kunden vor betrügerische Aktivitäten:

  • Löschung von eingestellten Musikwerken oder sonstigen Inhalten

  • Verwarnung von Komponisten

  • Einschränkung der Nutzung der audiocrowd-Dienste

  • Vorläufige oder endgültige Sperrung des Kontos

9.5. Sobald ein Komponist gesperrt oder der Nutzungsvertrag von audiocrowd gekündigt wurde, darf dieser Komponist die audiocrowd-Dienste auch mit anderen audiocrowd-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits über die Plattform zustande gekommen Verträgen zwischen dem Komponisten und Kunden.

9.6. Nach Kündigung oder Sperrung des Kontos wird audiocrowd eine Endabrechnung erstellen und dem Komponisten etwaige Guthaben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung auszahlen.

9.7. Fortgeltung bestehender Lizenzen Die mit den Kunden geschlossenen Lizenzverträge bleiben von einer Kündigung oder Sperrung unberührt. Audiocrowd weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rechteübertragungen an die Kunden zeitlich unbegrenzt erfolgen.

10. Nutzungsrechteeinräumung

10.1. Der Komponist räumt audiocrowd unentgeltlich ein einfaches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von ihm auf der Plattform eingestellten Musikwerken ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, die Veröffentlichung, Übersendung, Bereitstellung zum Download und öffentliche Wiedergabe der Musikwerke in Rahmen der audiocrowd-Dienste.

10.2. Die Nutzungsrechteeinräumung gemäß Ziffer 10.1. ist zeitlich beschränkt auf die Vertragslaufzeit. Ausgenommen hiervon sind Musikwerke über die der Komponist und der Kunde Lizenzvereinbarungen geschlossen haben, im Rahmen derer audiocrowd zur Zurverfügungstellung des jeweiligen Musikwerkes im jeweiligen Kundenbereich auf der Plattform auch nach Beendigung des Vertrages zwischen Komponist und audiocrowd gemäß den AGB für Kunden verpflichtet ist. In diesem Falle ist die Nutzungsrechteübertragung zeitlich beschränkt entsprechend der Verpflichtungen der audiocrowd zur Zurverfügungstellung des jeweiligen Musikwerkes.

10.3. Die Nutzungsrechteeinräumung gegenüber dem Kunden richtet sich nach den AGB für Kunden. Die über audiocrowd erwerbbaren Nutzungsrechte sind nicht-exklusiv. Der Komponist bleibt weiterhin zur sonstigen Auswertung berechtigt.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

11.1. Audiocrowd und der Komponist verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich alle vertraglichen Vereinbarungen und sämtliche Informationen über die andere Partei, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden und ungeachtet der Art der Informationen, diese streng vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst auf jeden Fall und ohne Einschränkung technische, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie sonstige Angelegenheiten der anderen Partei, insbesondere Informationen in Bezug auf diesen Vertrag. Die Vertraulichkeitsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Parteien haften jeweils für jede Verletzung dieser Vereinbarung.

11.2. Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich und nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Soweit der Komponist Daten des Kunden speichert oder an Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistung weiter gibt, ist der Komponist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

12. Anpassung der Vertragsbedingungen

12.1. Audiocrowd ist im Falle von triftigen Gründen (zum Beispiel Veränderung der Gesetzeslage, Erweiterung des Dienstangebotes) berechtigt, einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen in Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für den Komponist nicht unzumutbar sind. Die Änderungen erfolgen nur in dem erforderlichen Umfang.

12.2. Audiocrowd wird über Änderungen der Vertragsbedingungen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail aufmerksam machen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs gemäß Ziffer 12.3. dieser Vertragsbedingungen sowie die Bedeutung beziehungsweise Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.

12.3. Widerspricht der Komponist der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als vom Komponist angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

13. Übergangsregelung für Bestands-Komponisten

Für Komponisten, die vor Inkrafttreten dieser Fassung registriert wurden, gelten die neuen Bestimmungen ab dem Zeitpunkt der Zustimmung zu dieser aktualisierten Version.

Audiocrowd kann verlangen, dass bestehende Komponisten:

  • die aktualisierten AGB aktiv bestätigen
  • ihre Rechteangaben nach Ziffer 3a vervollständigen

Werden diese Angaben nicht gemacht, kann audiocrowd die Sichtbarkeit oder Lizenzierbarkeit der betreffenden Musikwerke einschränken oder aussetzen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen der Schriftform bedürfen und keine mündlichen Nebenabreden getroffen werden. Ziffern 12.2. und 12.3. bleiben hiervon unberührt.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese Vertragsbedingungen Lücken enthalten.

14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.

14.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Komponisten werden nicht Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn audiocrowd stimmt der Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.


Stand: Februar 2026

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