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Guide zur Nutzung von P.R.O. Musik auf Audiocrowd

Bei uns gibt es Neuigkeiten: Seit dem 31. März 2023 haben wir unsere Richtlinien so aktualisiert, damit Musik, die von einem Urheber bei einer Verwertungsgesellschaft registriert wurde, bei uns auf Audiocrowd verkauft werden kann.

Für die meisten unserer Kunden wird diese Änderung keine Auswirkungen haben. Aber für uns bedeutet das, qualitativ hochwertige Musik bester Qualität von talentierten Komponisten aus aller Welt anbieten zu können- und, dass wir in der Lage sind, sowohl für Kunden als auch für Autoren mehr Klarheit zu schaffen.

Jetzt weiterlesen, um alles zu erfahren, was man über P.R.O.-Musik auf Audiocrowd wissen muss.

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Was ist P.R.O. Musik?

Manche fragen sich jetzt vielleicht, was diese P.R.O.-Musik über die wir sprechen, denn überhaupt ist. Versuchen wir uns mal daran, einen kleinen Überblick zu verschaffen:

P.R.O.-Musik ist Musik, die von Komponisten geschaffen wurde, die Mitglieder einer Performing Rights Organization (P.R.O.) sind und diese Titel bei der Verwertungsgesellschaft registriert haben. In Deutschland ist diese P.R.O. beispielsweise die GEMA.

Die meisten Mainstream-Künstler, Songwriter, TV- und Filmkomponisten sind Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft - also z.B. von Dua Lipa bis Lizzo, The Beatles oder Maroon 5, sowie viele andere individuelle Musikschaffende und Produzenten weltweit. Einschließlich natürlich auch einiger Audiocrowd-Komponisten.

Für diese Komponisten und ihre registrierten Tracks verwaltet die Verwertungsgesellschaft einen speziellen Teil ihres Musikurheberrechts, die sogenannten Aufführungsrechte. Die Aufführungsrechte beinhalten das Recht, die Musik öffentlich in einem Fernseh- oder Radiosender auszustrahlen, sie an einem öffentlichen Ort abzuspielen (z. B. in einem Supermarkt, Restaurant, Theater oder an einem anderen Veranstaltungsort), und in einigen Fällen, sie online zu streamen.

Nahezu jedes Land hat seine eigene offizielle P.R.O., und Komponisten melden sich bei Bedarf bei der P.R.O. des Landes an, in dem sie leben. In Deutschland ist die wichtigste Verwertungsgesellschaft die GEMA, in Österreich die AMK und in der Schweiz die SUISA. In den Vereinigten Staaten sind die wichtigsten P.R.O. ASCAP und BMI, im Vereinigten Königreich die PRS.

Damit man öffentlich P.R.O.-Musik aufführen kann, muss eine spezielle Lizenz von der Verwertungsgesellschaft seines Landes erworben werden. Normalerweise haben die meisten Rundfunkanstalten und Veranstaltungsorte bereits umfassende Rahmenverträge mit der ansässigen Verwertungsgesellschaft, die alle Musik abdecken, die sie aufführen, so dass hier bereits alles geregelt ist.

Kann ich P.R.O. Musik für meine Videos auf Social Media verwenden?

Bei der anfänglichen Frage, ob man P.R.O. Musik für Youtube oder Social Media Videos verwenden kann, lautet die Antwort ja.

Da die meisten großen Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook und Twitch mittlerweile Rahmenverträge zur Nutzung von P.R.O.-Musik oder auch GEMA-Titeln abgeschlossen haben, kann man alle P.R.O. Tracks, die auf Audiocrowd angeboten werden, auch bei diesen Plattformen nach Kauf legal einsetzen.

Ob Sie P.R.O. Musik auch in Ihrem Projekt verwenden können, erfahren Sie am Besten in unserem Lizenz-Assistent.

Musik-Abo für Content Creator

Das Musik-Abo von audiocrowd bietet Kunden Zugriff auf einen umfangreichen Katalog mit GEMAfreier und P.R.O. Musik. Mit monatlichen Festpreisen können sie beliebig viele Tracks nutzen. Die Abonnenten erhalten weltweit gültige, zeitlich unbegrenzte Lizenzen und profitieren von einfachen Tarifen und hochwertiger Musik für ihre Projekte.

Ihre Vorteile mit dem audiocrowd Musik-Abo
  • Zugriff auf über 20k Tracks und Varianten
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Was bedeutet das für audiocrowd?

Das Zulassen von P.R.O.-Musik auf Audiocrowd bietet mehrere wichtige Vorteile für Komponisten und Kunden von Audiocrowd:

Qualität

Viele professionelle Komponisten und Songwriter sind P.R.O.-Mitglieder. Indem wir Audiocrowd für P.R.O.-Musik öffnen, können wir sicherstellen, unseren Kunden die besten Musikwerke in einer reichhaltigen Auswahl zur Verfügung zu stellen. Egal ob GEMAfrei oder P.R.O. Musik, für jedes Projekt können wir hochqualitative Musik mit der passenden Lizenz anbieten.

Klarheit

Wir möchten sicherstellen, dass unsere Kunden alle Informationen und Nutzungsrechte haben, die für Projekte benötigt sind, und dass wir in der Lage sind, diese wichtigen Informationen auf konsistente und transparente Weise bereitzustellen. So sehen Sie bei jedem Track transparent, ob dieser bei einer Verwertungsgesellschaft registriert wurde oder ob der Titel GEMAfrei ist.

Auch über unsere Suchfilter können Sie schnell die lizenzrechtlich passenden Tracks finden.

Bei der Suchmaschine können Einstellungen zu "Nur GEMA-frei
Bei der Suchmaschine können Einstellungen zu "Nur GEMA-frei" geändert werden

Nutzen Sie auch unseren Lizenz-Assistent für eine direkte Online-Empfehlung zu Ihrem Projekt.

Nachhaltigkeit

Wir möchten unseren Urhebern dabei helfen, Ihren Lebensunterhalt mit Ihrer Musik zu bestreiten. Deswegen bieten wir unseren Urhebern die Möglichkeit geben, ihre Musik zusätzlich bei einer P.R.O. zu registrieren. So erhalten sie die Möglichkeit, ihren fairen Anteil an den pauschalen Einnahmen zu erhalten, die bereits von Sendern und Veranstaltungsorten auf der ganzen Welt gezahlt werden und zusätzlich von Direkt-Verkäufen auf audiocrowd zu profitieren.

Habe ich als Kunde irgendwelche Nachteile durch P.R.O. Musik?

Nein, es ergeben sich für Sie als Kunde keine Nachteile. Sie erhalten zusätzlich zu unserem reichhaltigen GEMAfreien Musik-Katalog einen weiteren professionellen Musik-Katalog für P.R.O. Musik. So können Sie aus dem Vollen schöpfen.

Was ändert sich für mich als Kunde?

Sie müssen eigentlich nicht viel beachten, da Sie sich in 90% der Fälle bei Lizenzierung von P.R.O.-Musik nicht um zusätzliche P.R.O.-Details oder Lizenzen kümmern müssen. In der Regel wird jede "öffentliche Aufführung" von dem Sender oder dem Veranstaltungsort abgedeckt, der die Aufführung durchführt und der höchstwahrscheinlich bereits die allgemeinen Aufführungsrechte für Ihre und alle anderen Inhalte besitzt die er spielt. In diesen Fällen ist es im Grunde egal, ob die von unseren Kunden verwendete Musik P.R.O. oder Non-P.R.O. (also GEMAfrei) ist.

Achtung bei eigener öffentlicher Aufführung von P.R.O. Musik

In bestimmten Situationen möchten unsere Kunden die Musik selbst öffentlich aufführen. In diesem Fall ist es ratsam, sich mit den Aufführungsrechten mit Bezug auf P.R.O.-Musik gut auseinanderzusetzen - denn sicher ist sicher.

Die Beispiele und Faustregeln in den folgenden Abschnitten sollen dabei helfen, die richtige Richtung einzuschlagen.

Wann benötige ich Aufführungsrechte von einer P.R.O.?

Bei dem Kauf von GEMA-freier Musik, sind die Aufführungsrechte bereits in der audiocrowd-Lizenz enthalten.

Beim Kauf von P.R.O.-Musik, sind die Aufführungsrechte nicht in der Lizenz enthalten, aber in der Regel muss man sich als Kunde/Produzent trotzdem nicht um zusätzliche P.R.O.-Lizenzen oder Gebühren kümmern. Wir erklären warum:

TV-Sender und Event-Locations

Die meisten Sendeanstalten wie Fernsehsender, Radiosender usw. haben bereits eine umfassende P.R.O.-Lizenz erworben. Wenn man sein Projekt also beispielsweise im nationalen Fernsehen ausstrahlen möchte, sollten sich also keine Probleme ergeben. Das gleiche gilt für die meisten etablierten Veranstaltungsorte und Einrichtungen wie Kongresszentren und Arenen, die in der Regel bereits eine allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der GEMA haben.

Aufführungen bei Messen, Konzerten oder einer Sportveranstaltung in solchen Einrichtungen sollten dementsprechend problemlos möglich sein.

YouTube als Sender

YouTube als Online-"Sender" hat bereits eine umfassende P.R.O.-Lizenz für alle Inhalte erworben, die von der Website aus abgespielt werden. Videos, in dem P.R.O.-Musik verwendet wird, um online über YouTube zu streamen, sollte daher auch keine Probleme bereiten.

Keine öffentliche Aufführung?

Wenn ein Projekt keine öffentliche Aufführung oder Ausstrahlung der Musik vorsieht, z. B. bei der Erstellung einer DVD, eines Videospiels oder einer App, oder wenn die Musik bei einem privaten Treffen oder einer Veranstaltung abgespielt wird, sollte ebenfalls alles in Ordnung sein.

Achtung: Öffentliche Aufführung oder eigene Ausstrahlung

In dem seltenen Fall jedoch, ein Projekt öffentlich abzuspielen oder das Projekt selbst direkt zu senden oder zu streamen, und man selber oder der Sender/Veranstaltungsort nicht bereits über eine allgemeine P.R.O.-Lizenz verfügt, muss man möglicherweise zusätzliche Aufführungsrechte von einer P.R.O. erwerben, falls P.R.O.-Musik verwendet werden soll.

Bei Zweifeln, ob ein Projekt und dessen Verwendung als öffentliche Aufführung gilt oder ob man möglicherweise verpflichtet ist, zusätzliche Gebühren für Aufführungsrechte zu zahlen, empfehlen wir, sich für weitere Informationen an die örtliche P.R.O. oder einen Spezialisten für Musikrechte wenden.

Wie erhalte ich die Aufführungsrechte für P.R.O.-Musik?

Bei Musik von P.R.O. werden die Rechte für die öffentliche Aufführung direkt von den P.R.O.s selbst verwaltet. Wenn man selbst die Aufführungsrechte für diese Musik benötigt, muss man sie direkt von der P.R.O. lizenzieren.

P.R.O.-Lizenzen werden fast immer als Pauschallizenz vergeben, d. h. sie decken die Aufführungsrechte für alle P.R.O.-Musik ab, die Sie aufführen oder senden. Sobald man also eine öffentliche Aufführungslizenz von der P.R.O. erhalten hat, kann man auch jede andere P.R.O.-Musik von Audiocrowd problemlos verwenden.

P.R.O.s arbeiten in der Regel auch international zusammen und tauschen Informationen aus, um die Aufführungsrechte weltweit zu verfolgen und zu verwalten, so dass man generell nur mit den lokalen P.R.O.s in seinem Land zusammenarbeiten muss. Am Ende dieses Artikels haben wir wir eine Liste mit den Links der wichtigsten internationalen P.R.O.s zusammengestellt

Einige P.R.O.s (wie ASCAP und BMI in den Vereinigten Staaten) erlauben es ihren Komponisten, auch selbst direkte Lizenzen für die Aufführungsrechte ihrer Musik zu vergeben. Wenn man nur ein einziges bestimmtes P.R.O.-Stück eines einzelnen Autors aufführen oder ausstrahlen möchte, kann man sich direkt an den Autor wenden, um die Aufführungsrechte auf diese Weise zu erwerben.

Ist die Musik von audiocrowd nicht GEMAfrei, bzw. lizenzfrei?

Doch, wenn man explizit GEMAfreie Musik (landläufig auch lizenzfreie Musik genannt) sucht, wird man auf Audiocrowd fündig. Für professionelle Nutzer bieten wir jedoch darüber hinaus auch P.R.O. Musik an.

GEMAfreie Musik: Keine Folgekosten

Alle GEMA-freie Musik auf Audiocrowd ist frei von Tantiemen und Aufführungsgebühren. Nach der Lizenzierung entstehen bei GEMAfreier Musik keine Folgekosten. Für mehr Information, lesen Sie unsere 5 Vorteile von GEMA-freier Musik.

P.R.O. Musik ohne öffentliche Aufführung: Keine Folgekosten

P.R.O.-Musik ist auf Audiocrowd nach wie vor lizenzfrei, d.h. man darf die Musik in seinem Endprodukt so lange verwenden, wie man benötigt. Man muss also Audiocrowd keine zusätzlichen laufenden Gebühren oder Lizenzgebühren für die Nutzung zahlen.

Für P.R.O.-Musik gilt: Wenn man sie nicht öffentlich aufführen oder ausstrahlen möchte, ist sie effektiv lizenzfrei. Dies gilt insbesondere für die Verwendung in Social Media wie YouTube, Instagram und TikTok.

P.R.O. Musik mit öffentlicher Aufführung: Folgekosten durch GEMA möglich

Für P.R.O.-Musik, die aufgeführt oder gesendet wird, werden die Aufführungsgebühren in der Regel bereits als Pauschalgebühren von den Sendern und Veranstaltungsorten gezahlt, und in den meisten Fällen müssen der Kunde keine zusätzlichen Gebühren für Aufführungsrechte zahlen. Für die meisten Kunden bedeutet dies, dass selbst bei der Verwendung von P.R.O.-Musik nichts weiter erforderlich ist als der Erwerb einer Audiocrowd-Lizenz, und dass die Nutzung immer noch lizenzfrei ist.

Es mag zwar ungewöhnlich erscheinen, dass Audiocrowd-Musik überhaupt mit solchen Tantiemen verbunden ist, aber man muss bedenken, dass diese pauschalen Aufführungsgebühren bereits von Sendern und Veranstaltungsorten gezahlt werden, egal welche Art von Musik man verwendet. Im Großen und Ganzen entstehen den Kunden durch die Nutzung von P.R.O.-Musik auf Audiocrowd keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, sondern es wird lediglich sichergestellt, dass die Komponisten ihren fairen Anteil an den P.R.O.-Einnahmen erhalten, die bereits weltweit erhoben werden.

Wie finde ich GEMA-freie Musik?

Wir bieten auf Audiocrowd sowohl P.R.O.-Musik als auch GEMA-freie Musik an.

Standardmäßig werden beim Durchsuchen auf Audiocrowd alle verfügbaren Musiktitel angezeigt.

Wenn man speziell nach GEMA-freier Musik sucht, kann man jedoch einfach im Suchfilter "Nur GEMA-frei" auswählen , und die Ergebnisse werden so gefiltert, dass alle P.R.O.-Musik entfernt wird.

Bei der Suchmaschine können Einstellungen zu "Nur GEMA-frei
Bei der Suchmaschine können Einstellungen zu "Nur GEMA-frei" geändert werden

Cue Sheets - Was ist das?

Cue Sheets sind eines der wichtigsten Instrumente, die Verwertungsgesellschaften verwenden, um die Verwendung von Musik zu verfolgen und zuzuordnen und sicherzustellen, dass die weltweit gesammelten Nutzungsgebühren an den richtigen Komponisten und Verleger der Musik, die öffentlich aufgeführt wurde, verteilt werden.

Ein Cue Sheet ist ein einfaches Dokument, das Informationen über die in einer Rundfunk- oder Filmproduktion verwendeten Musiktitel enthält (wie Titel, Dauer, Komponist usw.). Wenn Sie einen Titel auf Audiocrowd erwerben, sind alle notwendigen Informationen für das Cuesheet im mitgelieferten Lizenzdokument enthalten.

Cue Sheets werden in der Regel von der Produktionsfirma vorbereitet und eingereicht. Sie können normalerweise online eingereicht oder direkt an die Verwertungsgesellschaft gemailt werden. Das Einreichen eines Cue Sheets kostet nichts und hilft lediglich sicherzustellen, dass Audiocrowd-Komponisten ihren gerechten Anteil von den P.R.O.s für die von ihnen erstellte Musik erhalten.

Tipps für die Arbeit mit P.R.O.-Musik

Be der Verwendung von P.R.O.-Musik in einem Projekt, sollten einige wichtige Dinge beachtet werden:

Mehr Details erhalten Wenn man weitere Informationen über die P.R.O.-Musik, den Komponisten, den Verleger oder etwas anderes in Bezug auf den Musiktitel benötigt, kann man in der Artikelbeschreibung nachschauen, da der Autor diese Informationen möglicherweise bereits bereitstellt. Andernfalls kann man sich über das Kontaktformular auf der Profilseite direkt an den Komponisten wenden.

Bestätigung der Angaben des Senders/Veranstaltungsortes Die meisten Rundfunkanstalten und Veranstaltungsorte verfügen zwar bereits über allgemeine P.R.O.-Lizenzen, die den Bedarf an öffentlichen Aufführungen abdecken sollten, aber es ist immer am besten, dies im Voraus mit ihnen zu klären und zu bestätigen.

Prüfen, ob die Nutzung als öffentliche Aufführung gilt Wenn das Projekt in irgendeiner Weise öffentlich aufgeführt oder ausgestrahlt wird, sollte man sich vergewissern, ob eine zusätzliche Lizenz oder Gebühr für Aufführungsrechte erforderlich ist. In manchen Ländern gilt beispielsweise Musik aus der Warteschleife oder Online-Streaming als öffentliche Aufführung, in anderen nicht. Im Zweifelsfall wendet man sich an die örtliche Behörde oder an einen Spezialisten für Musikrechte.

Direkte Lizenzen Wie bereits erwähnt, können einige an P.R.O. angeschlossene Urheber auch direkte Lizenzen für die Aufführungsrechte ihrer Musik anbieten. Kunden sollten die Artikelbeschreibung auf Audiocrowd sowie alle Informationen, die mit dem Musikdownload bereitgestellt werden überprüfen, da der Komponist möglicherweise bereits zusätzliche Unterstützung bei der Direktlizenzierung anbietet, falls verfügbar. Die direkte Lizenzierung wird von den P.R.O.s in Nordamerika in der Regel erlaubt.

Cue Sheets Nicht vergessen, alle zutreffenden Cue Sheets für das Projekt einzureichen. Indem wir den Komponisten helfen, ihren Anteil an den P.R.O.-Einnahmen auf eine faire und effektive Weise einzunehmen, stellen wir sicher, dass sie weiterhin die bestmögliche Musik für Projekte produzieren können!

Liste von Verwertungsgesellschaften

Die folgenden Links führen zu den wichtigsten P.R.O.s weltweit, in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen angeordnet:

Argentinien: SADAIC

Australien: APRA

Belgien: SABAM

Brasilien: ABRAMUS

Bulgarien: Musicautor

Chile: CISAC

Dänemark: KODA

Deutschland: GEMA

Estland: EAU

Finnland: TEOSTO

Frankreich: SACEM

Griechenland: AEPI

Hong Kong: CASH

Island: STEF

Indien: IPRS

Irland: IMRO

Israel: ACUM

Italien: SIAE

Japan: JASRAC

Kanada: SOCAN

Kolombien: SAYCO

Kroatien: HDS

Litauen: LATGA

Malaysien: MACP

Mazedonien: ZAMP

Mexiko: SACM

Niederlande: BUMA

Neuseeland: APRA

Norwegen: TONO

Österreich: AKM

Polen: ZAIKS

Portugal: SPA

Russland: RAO

Schweden: STIM

Schweiz: SUISA

Singapur: COMPASS

Spanien: SGAE

Südafrika: SAMRO

Südkorea: KOMCA, KOSCAP

Trinidad & Tobago: COTT

Tschechische Republik: OSA

Türkei: MESAM

Ungarn: [Artisjus]

Uruguay: AGADU

Vereinigtes Königreich: PRS

Vereinigte Staaten: ASCAP, BMI, SESAC


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