Lizenzfreie Musik - und warum "lizenzfrei" oft falsch verstanden wird
Lizenzfrei, GEMA-frei, kostenfrei, einerlei?
Was ist das eigentlich-Lizenzfreie Musik? Oftmals wird "lizenzfreie Musik" auch mit kostenloser Musik oder GEMA-freier Musik gleichgesetzt. Wir erklären den Begriff einfach und schnell.
Musiker und das Urheberrecht
Zunächst eine kleine Einführung in das Urheberrecht.
Sobald ein Musiker eine eigene Komposition (eine sogenannte geistige Schöpfung) erstellt, ist diese Komposition durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt. Das Werk des Urhebers, ist automatisch geschützt und muss nicht gesondert angemeldet werden.
Dies ist für den Urheber / Musiker von großer Bedeutung, da nur so eine adäquate Vergütung für die Nutzung der eigenen Musik gesichert werden kann.
Das Urheberrecht besteht dabei im wesentlichen aus: - Urheberpersönlichkeitsrecht - Verwertungsrechte
1)Das Urheberpersönlichkeitsrecht
Im Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12–14 UrhG) werden die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem geschaffenen Werk geschützt.
Dieses umfasst unter anderem: - das Veröffentlichungsrecht, - den Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft (Namensnennungsrecht) - und das Recht, sich gegen Veränderungen / Entstellungen des Werkes zu wehren.
2) Die Verwertungsrechte
Die Verwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG) beinhalten das ausschließliche Recht, das Werk in körperlicher Form (also zum Beispiel als CD) zu verwerten.
Dies umfasst:
- Vervielfältigungsrecht,
- Verbreitungsrecht,
- Ausstellungsrecht,
- Recht der öffentlichen Zugänglichkeitsmachung,
- Recht der öffentlichen Wiedergabe in unkörperlicher Form (u. a. Vortrags-, Aufführungs-, Vorführungs-, Senderecht).
Auch Modifikationen des Werks dürfen erst nach Zustimmung des Urhebers des Originals und der Bearbeitung veröffentlicht und/oder verwertet werden.
Umfassendere Informationen zum Thema Urheberrecht kann man dem entsprechenden Urheberrechts-Artikel bei der Bundeszentrale der politischen Bildung entnehmen.
Lizenzfrei? Kostenfrei? GEMA-frei? Sorgenfrei?
Wer nun also auf der Suche nach lizenzfreier Musik ist oder lizenzfreie Musik kaufen möchte, erwartet höchstwahrscheinlich, dass die Musik ohne eine Form der Lizenz einsetzbar ist. Da wir nun aber wissen, dass jedes Werk (also auch Musik) durch das Urheberrecht geschützt ist, ist eine lizenzfreie Nutzung also nicht möglich.
Es bedarf immer einer Erlaubnis seitens des Urhebers, wenn sein Werk genutzt (also verwertet) werden soll.
Fazit: Es gibt keine lizenzfreie Musik!
Doch das ist kein Beinbruch: Die meisten Urheber haben ein starkes Interesse, dass ihre Musik Gehör findet und können durch ihr Verwertungsrecht die Musik-Nutzung ermöglichen. Hier besteht die Möglichkeit, die Nutzungsrechte mit jedem Interessenten individuell selbst zu regeln oder diese Wahrnehmung der Nutzungsrechte an eine dritte Partei zu übergeben.
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Die GEMA und GEMA-freie Musik
GEMA-pflichtige Werke/ P.R.O.-Musik
Die erste Variante ist es, jemanden mit der Wahrnehmung der Verwertungsrechte zu beauftragen.
Übrigens kann GEMA-freie Musik auch als P.R.O.-Musik bezeichnet werden. P.R.O.-Musik ist Musik, die von Komponisten geschaffen wurde, die Mitglieder einer Performing Rights Organization (P.R.O.) sind und diese Titel bei der Verwertungsgesellschaft registriert haben. In Deutschland ist diese P.R.O. beispielsweise die GEMA. In der Schweiz ist es die SUISA und in Österreich die AKM.
TIPP: Hier unseren sehr ausführlichen Artikel zum Thema Nutzung von P.R.O. -Musik lesen
Wenn ein Urheber nun also Mitglied der GEMA wird, ist die GEMA dafür zuständig, Nutzungsrechte an der Musik zu festgelegten Konditionen zu erteilen. Alle Werke, die bei der GEMA angemeldet sind, sind also GEMA-pflichtig.
Kleines Kostenbeispiel: Wenn Sie für Ihren Podcast ein Intro / Outro verwenden möchten, fallen nach aktuellem Stand etwa 60 € pro Jahr für die Nutzung des Intros an. Sollen noch ein paar Musikstücke als Hintergrundmusik dazukommen, landen wir schnell bei knapp 400€ pro Jahr an Musikkosten für ein Podcast-Format.
Alternative: GEMA-freie Werke
Wenn ein Urheber die GEMA nicht beauftragt, ist sein Werk automatisch GEMA-frei. Dies trifft auch zu, wenn ein Urheber mehr als 70 Jahre tot ist. Dann ist sein Werk "gemeinfrei". Hier auf audiocrowd sind sämtliche Werke GEMA-frei. Es fallen also bei Nutzung keine laufenden Kosten seitens der GEMA an.
Zweites Kostenbeispiel für unseren Podcast mit Musik von audiocrowd: Eine Lizenz für ein Podcast-Intro kostet hier € 34,95. Diese Kosten fallen einmalig an. Die Lizenz ist dauerhaft für Ihren Podcast gültig. GEMA-freie Musik ist je nach Anwendungsfall oft eine preiswerte Alternative zu GEMA-pflichtigen Werken.
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Plattformen wie Audiocrowd bieten sowohl GEMA-pflichtige, wie auch ein großes Angebot von GEMA-freier Musik an. Die GEMA-freie Musik von Audiocrowd kann für private und kommerzielle Projekte genutzt werden.
GEMA-freie Musik kann heute weitaus mehr, als nur unoriginelle Tracks. Lizenzgebühren bei einer Verwertungsgesellschaft kann man sich heutzutage sparen, ohne dafür Qualität einbüßen zu müssen, dank immer wachsenden Musikkatalogen, die transparente Deals für hochwertige Musik beinhalten. Wir hoffen, dass dieser kleine Blogartikel hilfreich war,
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